Bundesrat will Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringern

Bern, 02.11.2016 - Ein dynamisches Fintech-System kann wesentlich zur Qualität des Schweizer Finanzplatzes beitragen und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. November 2016 für Erleichterungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen. Die Erleichterungen sollen Markteintrittshürden für Anbieter im Fintech-Bereich verringern und die Rechtssicherheit für die Branche insgesamt erhöhen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Digitalisierung im Finanzgeschäft schreitet rasch voran und hat unterschiedliche Geschäftsmodelle im Fintech-Bereich hervorgebracht. Entsprechend verschieden sind die Bedürfnisse dieser Akteure für tiefe Markteintrittshürden. Der Bundesrat strebt eine möglichst umfassende, aber auch zukunftsfähige Lösung an und schlägt deshalb einen Ansatz mit drei sich ergänzenden Elementen vor:

Das erste Element legt eine Frist von 60 Tagen für das Halten von Geldern auf Abwicklungskonten fest, was insbesondere für Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen relevant ist. Die Mittelbeschaffung für ein Crowdfunding-Projekt kann damit erleichtert werden. Diese Anpassung wäre nicht auf Fintech-Unternehmen beschränkt, sondern würde allgemein gelten.

Das zweite Element kann als Innovationsraum bezeichnet werden („Sandbox“). In diesem Raum kann ein Anbieter unbeschränkt viele Publikumseinlagen bis zu einem Gesamtwert von 1 Million Franken entgegennehmen. Diese Tätigkeiten müssen nicht von der FINMA bewilligt und überwacht werden. Diese Tatsache muss indessen offengelegt werden. Auch finden die geltenden Geldwäschereibestimmungen bei der „Sandbox“ Anwendung.

Das dritte Element beinhaltet die eigentliche Fintech-Lizenz, welche durch die FINMA erteilt wird. Für Institute, die sich auf das Passivgeschäft (Entgegennahme von Publikumseinlagen) beschränken und somit kein Aktivgeschäft mit Fristentransformation betreiben, sollen tiefere regulatorische Anforderungen gelten als für klassische Banken. So ist eine Beteiligung am Einlegerschutzsystem nicht vorgesehen. Die von Anbietern mit Fintech-Lizenz entgegengenommenen Publikumseinlagen dürfen insgesamt den Wert von 100 Millionen nicht überschreiten. Sofern der Schutz des einzelnen Kunden durch besondere Auflagen gewährleistet ist, kann die FINMA einen höheren Schwellenwert zulassen. Für Institute mit der neuen Lizenz soll das Mindestkapital fünf Prozent der entgegengenommenen Publikumseinlagen betragen, mindestens aber 300‘000 Franken.

Die Schaffung einer Fintech-Lizenz ist auch im internationalen Vergleich wegweisend. Die neue Regulierung konkretisiert eine der strategischen Stossrichtungen der vom Bundesrat vor kurzem verabschiedeten Finanzmarktpolitik. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, bis Anfang 2017 eine Vernehmlassungsvorlage mit den notwendigen gesetzlichen Anpassungen auszuarbeiten. Ausserdem soll das EFD, in Zusammenarbeit mit den interessierten Behörden, zusätzliche Abklärungen zur Verringerung weiterer Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen vornehmen, namentlich auch ausserhalb des Finanzmarktrechts (z.B. rechtliche Behandlung von virtuellen Vermögenswerten und Währungen).


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Beat Werder, Leiter Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
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