Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Währungshilfegesetzes

Bern, 30.09.2016 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe an das Parlament überwiesen. Die Vernehmlassung zur Vorlage hat ergeben, dass die Revision mehrheitlich unterstützt wird. Die Gesetzesrevision soll dafür sorgen, dass die Schweiz sich weiterhin verlässlich an Massnahmen zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen kann.

Mit der Vorlage beantragt der Bundesrat eine Revision des Währungshilfegesetzes vom 19. März 2004. Mit der Revision soll den Veränderungen in der Weltwirtschaft und im internationalen Finanzsystem Rechnung getragen werden. Es werden zwei wesentliche Anpassungen angestrebt: die Erhöhung der maximalen Laufzeit für die Währungshilfe in systemischen Krisenfällen von 7 Jahren auf 10 Jahre und die explizite Festlegung der Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bei der Währungshilfe zu Gunsten einzelner Staaten. Mit der Botschaft wird zudem eine Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 11. März 2013 über die internationale Währungshilfe (Währungshilfebeschluss, WHB) beantragt.

Die globalen Krisen der letzten Jahre haben bedeutende Änderungen in der internationalen Finanzarchitektur herbeigeführt. Dies betrifft auch die Währungshilfe, insbesondere im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Währungshilfe der Schweiz orientiert sich eng an den Instrumenten des IWF.

Die Verlässlichkeit der Schweiz bei Währungshilfemassnahmen trägt zu ihrer Stellung im internationalen Finanzsystem bei und erlaubt ihr, ihre Position zu Fragen der Finanzstabilität in den internationalen Gremien glaubhaft und wirksam einzubringen.

Als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung ist die Schweiz auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen. Die Schweiz beteiligt sich seit langem an internationalen Hilfsaktionen und wurde in den letzten Jahren immer wieder angefragt, Währungshilfe zu leisten.


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