Schweiz und Italien paraphieren ein Grenzgängerabkommen

Bern, 22.12.2015 - Die Schweiz und Italien haben heute ein Abkommen über die Besteuerung der Grenzgänger zusammen mit einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert. Das Abkommen konkretisiert eine der wichtigsten Verpflichtungen, die die beiden Staaten in der im Februar 2015 unterzeichneten Roadmap eingegangen sind. Das Abkommen, das jenes aus dem Jahr 1974 ersetzt, muss noch von beiden Regierungen unterzeichnet und von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden.

Das Abkommen ist von den Verhandlungsführern beider Staaten in Bern und in Rom paraphiert worden. Das Abkommen wird im Zeitpunkt seiner Unterzeichnung publiziert. Dieses Abkommen stellt eine positive und konstruktive Entwicklung dar, denn es konkretisiert eine der wichtigsten Verpflichtungen, die die Schweiz und Italien am 23. Februar 2015 eingegangen sind. Damals haben die Schweiz und Italien eine Roadmap für die Zusammenarbeit und die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Das Abkommen übernimmt die Eckwerte dieser Roadmap. Es ermöglicht es den beiden Ländern, den geltenden Mechanismus zur Besteuerung der Grenzgänger zu verbessern.

Das Abkommen enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

  • es beruht auf Reziprozität;
  • es enthält eine Definition der Grenzgängergebiete, die in der Schweiz die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis und in Italien die Regionen Lombardei, Piemont, Aostatal und die Autonome Provinz Bozen umfassen;
  • es enthält eine Definition der Grenzgänger für die Durchführung des Abkommens und wird auf Grenzgänger aus Wohngemeinden Anwendung finden, deren Gebiet ganz oder teilweise in einer Zone innerhalb von 20 km von der Grenze entfernt liegt, und die grundsätzlich jeden Tag in ihren Ansässigkeitsstaat zurückkehren;
  • hinsichtlich der Besteuerung wird der Staat, in dem die Arbeit ausgeübt wird, das Lohneinkommen den ordentlichen Einkommens­steuern bis zu einem Anteil von 70 Prozent unterwerfen; der Ansässigkeitsstaat wird seine Einkommenssteuern erheben und die Doppelbesteuerung vermeiden;
  • es findet ein elektronischer Informationsaustausch über das Lohneinkommen der Grenzgänger statt;
  • das Abkommen wird alle fünf Jahre überprüft.

In Bezug auf Campione d’Italia haben Italien und die Schweiz die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses für Verhandlungen über eine Gesamtlösung der fiskalischen und anderer Fragen vereinbart. Ausserdem haben die beiden Länder eine Reihe pragmatischer Lösungen zur Frage der indirekten Steuern geprüft. Mit Blick auf eine bis im Sommer 2016 zu treffende Lösung werden in den kommenden Monaten die Verhandlungen über zwei Möglichkeiten fortgesetzt: eine pauschale Rückerstattung und ein begrenzter zurechenbarer Ad-Valorem-Anteil von nicht der indirekten Besteuerung unterliegenden Gütern (MWST, vom Zoll erhobene Verbrauchssteuern und –abgaben).

Im Weitern hat Italien auch zwei einseitige Erklärungen abgegeben, welche die Schweiz zur Kenntnis genommen hat. Der Link zur entsprechenden Medienmitteilung des italienischen Finanzministeriums ist unten aufgeführt.


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