Steueramtshilfe: Verordnung präzisiert die Einzelheiten der Kostenauferlegung

Bern, 11.11.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Revision der Steueramtshilfeverordnung beschlossen. Die neue Bestimmung präzisiert die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Kosten der internationalen Amtshilfe auf die betroffene Person oder das Finanzinstitut abzuwälzen.

Die neue Bestimmung in der Steueramtshilfeverordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Eidgenössische Steuerverwaltung kann nach dem Steueramtshilfegesetz Kosten überwälzen, wenn diese einen ausserordentlichen Umfang erreichen und die betroffene Person oder der Informationsinhaber durch eigenes Fehlverhalten wesentlich zur Entstehung der Kosten beigetragen hat. Die neue Bestimmung der Steueramtshilfeverordnung umschreibt, wann ein ausserordentlicher Umfang gegeben ist, und führt die Bestandteile auf, aus denen sich die auferlegbaren Kosten zusammensetzen.


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