Schweiz-Deutschland: Klärung beim Marktzugang für Banken

Bern, 16.07.2015 - Schweizer Banken, die grenzüberschreitend in Deutschland Finanzdienstleistungen anbieten wollen, können ab sofort um eine vereinfachte Freistellung bei der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin ersuchen. Zu dem 2013 zwischen den Finanzministerien der Schweiz und Deutschlands getroffenen Memorandum zur grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen sind letzte Klärungen erfolgt.

Das Memorandum wird durch eine Ausführungsvereinbarung zwischen den Aufsichts­behörden umgesetzt und ermöglicht eine Vereinfachung beim Angebot von Bankdienstleistungen aus der Schweiz heraus. Jüngst konnte eine konkretisierende Verständigung über die Umsetzung erzielt werden. Mit dem Memorandum werden auch der Wettbewerb sowie der Verbraucherschutz gestärkt und die Zusammenarbeit unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden intensiviert. Interessierte Schweizer Banken können demnach bei der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin eine Freistellung im vereinfachten Verfahren gemäss FINMA Mitteilung vom 6. Januar 2014 beantragen.

 


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