Arbeitsbesuch von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Liechtenstein

Bern, 10.07.2015 - Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes, hat heute in Vaduz Adrian Hasler, Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein, zu einem Arbeitsbesuch getroffen. Themen des Treffens waren der automatische Informationsaustausch in Steuersachen, die Unternehmensbesteuerung und der Marktzutritt. Zudem unterzeichneten die beiden Minister je ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Elementarschadenversicherung.

Eveline Widmer-Schlumpf und Adrian Hasler unterhielten sich über die allgemeinen Entwicklungen der Finanzplätze und zu den Umsetzungsarbeiten für den neuen globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Zudem tauschten sie sich über Unternehmenssteuern und die Länderberichterstattung der OECD aus. Weitere Themen des Arbeitstreffens waren der Marktzutritt zur EU im Finanzdienstleistungssektor sowie die Währungsunion Schweiz - Liechtenstein.

Im Rahmen des Arbeitstreffens unterzeichneten Bundesrätin Widmer-Schlumpf und Regierungschef Hasler zudem zwei Abkommen.

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Liechtenstein

Das Abkommen dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen und ersetzt das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über verschiedene Steuerfragen vom 22. Juni 1995. Es übernimmt die entsprechenden Empfehlungen der OECD - insbesondere betreffend den Austausch von Informationen - und regelt auch Fragen im Bereich der Grenzgängerbesteuerung, der Besteuerung von Leistungen der beruflichen Vorsorge, sowie neu auch der AHV-Renten, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Das Abkommen soll ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Abkommen zur Elementarschadenversicherung

Das neue Abkommen wird die Rechtssicherheit sowie die Transparenz im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft mit Liechtenstein im Bereich der Elementarschäden erhöhen. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden. Der Vollzug des Abkommens erfolgt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörden im Rahmen der bestehenden grenzüberschreitenden Aufsichtszusammenarbeit. Die Planung sieht vor, dass das Abkommen 2016 in Kraft tritt.


Kontakt

Anne Césard, Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 62 91, anne.césard@sif.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-58083.html