Abkommen für automatischen Informationsaustausch in Steuersachen Schweiz-EU: Unterzeichnung und Vernehmlassung

Bern, 27.05.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zum Abkommen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnet. Das Abkommen wurde am Morgen in Brüssel unterzeichnet. Die Schweiz und die 28 EU-Mitgliedstaaten beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden. Mit der Umsetzung des globalen Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung. Dies reiht sich ein in die Finanzmarktpolitik des Bundesrates, welche auf international konforme Besteuerung setzt.

Das bilaterale Abkommen wurde heute in Brüssel unterzeichnet von Staatssekretär Jacques de Watteville sowie vom lettischen Finanzminister Jānis Reirs als Vertreter der EU-Präsidentschaft und EU-Kommissar Pierre Moscovici. Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen gilt für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Eine erste Gruppe von rund 50 Staaten will den Standard bereits 2016 in Kraft setzen. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten  ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden.

Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.

Das Abkommen entspricht dem vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Verhandlungsmandat. Eine formelle Verknüpfung mit anderen Steuer- und Finanzfragen ist bei der Einführung des globalen Standards nicht möglich. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren Regularisierungsprogramme lanciert oder verstärkt weiter geführt. Somit kann die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und den wichtigsten EU-Mitgliedstaaten als weitgehend gelöst betrachtet werden.

Bezüglich verbessertem Marktzutritt wurden erste exploratorische Gespräche mit der EU zur Machbarkeit und möglichen Ausgestaltung eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens geführt. Deren Weiterführung hängt von der Weiterentwicklung der Gesamtbeziehungen mit der EU ab, insbesondere zur Frage des freien Personenverkehrs. Bezüglich der laufenden Anerkennungsverfahren über die Gleichwertigkeit der Schweizer Regulierung und Aufsicht (Solvenz II, zentrale Gegenparteien) hat die EU-Kommission einen baldigen positiven Abschluss in Aussicht gestellt.

Weiteres Vorgehen

Im Rahmen der heute vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassung können interessierte Kreise und die Kantone bis zum 17. September 2015 Stellung nehmen zum AIA-Abkommen mit der EU. Danach wird der Bundesrat das Abkommen mit einer Botschaft den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreiten.

Parallel dazu laufen die Arbeiten für die gesetzlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland. Der Bundesrat wird in den nächsten Wochen die Botschaften zum AIA-Gesetz, zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden sowie zum Amtshilfeübereinkommen von Europarat und OECD zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschieden.

 


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