Unternehmensbesteuerung: Schweiz und EU schliessen ihren Dialog mit der Paraphierung einer gemeinsamen Verständigung ab

Bern, 01.07.2014 - Die Delegationsleiter der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben heute in Bern eine gemeinsame Verständigung über die Unternehmensbesteuerung paraphiert. Staatssekretär Jacques de Watteville und sein europäischer Amtskollege Heinz Zourek, Generaldirektor der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission, haben sich über deren definitiven Wortlaut geeinigt. Damit kommt eine fast zehn Jahre auf den Beziehungen lastende Kontroverse zum Abschluss.

Am 20. Juni 2014 haben der Bundesrat und der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) eine gemeinsame Verständigung in der Frage der Unternehmensbesteuerung angekündigt. Der heute paraphierte Wortlaut entspricht der in diesem Rahmen erzielten Einigung. Er beendet eine bilaterale Kontroverse, die seit 2005 zu Reibungen und zur Androhung von schweren Gegenmassnahmen seitens der EU geführt hat.

Der Bundesrat bekräftigt seine Absicht, im Rahmen der Unternehmens­steuerreform III die Abschaffung bestimmter Steuerregimes vorzuschlagen, insbesondere solcher, die eine unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Erträge vorsehen (sogenanntes «ring-fencing»). Neue steuerliche Massnahmen sollen an internationalen Standards ausgerichtet sein. Im Gegenzug bestätigen die EU-Mitgliedstaaten, dass allenfalls getroffene Gegenmassnahmen aufgehoben werden, sobald die betreffenden Regimes abgeschafft sind.

Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen und die Kantone werden über den neuesten Stand informiert. In der Folge soll der Bundesrat über die Unterzeichnung der Verständigung entscheiden. Parallel dazu wird sich die Schweiz weiterhin innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktiv an den Arbeiten zur Entwicklung internationaler Standards für die Unternehmensbesteuerung beteiligen.


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