Die Schweiz und Deutschland intensivieren die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Finanzbereich

Bern, 16.08.2013 - Die Schweiz und Deutschland haben heute eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Finanzbereich vereinbart. Mit dem durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichneten Briefwechsel wird die Vereinbarung umgesetzt.

Eine solche Abmachung über grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen hatten die beiden Länder schon 2011 im Rahmen des bilateralen Quellensteuerabkommens unterzeichnet. Sie ist jedoch mit dem deutschen Nein zum Quellensteuerabkommen ebenfalls hinfällig geworden.

Die neu aufgelegte Vereinbarung wird durch zwei Ausführungsvereinbarungen unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden ergänzt werden. Sie beinhalten eine Intensivierung der Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Angebot von Bankdienstleistungen sowie bei der Zulassung von Effektenfonds. Die Vereinbarung beruht auf Gegenseitigkeit und kommt beiden Ländern zugute: Der Wettbewerb wird gestärkt, die Zusammenarbeit unter Finanzmarktaufsichtsbehörden wird intensiviert und der Verbraucherschutz wird gestärkt.

Schweizer Finanzinstitute, welche die Vereinbarung nutzen wollen und über keine Filiale vor Ort verfügen, müssen in Deutschland die relevanten deutschen Anleger- und Verbraucherschutzbestimmungen einhalten. Zu diesem Zweck kann die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin die schweizerische FINMA bei Vor-Ort-Kontrollen begleiten. Dabei werden keine Kundendaten offengelegt.


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