Private Doppelbesteuerungsvereinbarung in Kraft

Bern, 05.01.2012 - Am 28. Dezember 2011 wurde die private Doppelbesteuerungsvereinbarung mit Wirkung auf das Chinesische Taipei (Taiwan) im Bundesblatt publiziert. Die Vereinbarung ist am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die Bestimmungen über den Informationsaustausch sind per 1. Januar 2012 und alle übrigen Bestimmungen rückwirkend per 1. Januar 2011 anwendbar.

Die beiden Vertragsparteien der privaten Doppelbesteuerungsvereinbarung sind das Handelsbüro der Schweizer Industrie in Taipei und das Taipei Kultur- und Handelsbüro in der Schweiz. Die private Doppelbesteuerungsvereinbarung umfasst Bestimmungen, wie sie typischerweise in einem Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) enthalten sind. Auf der Basis des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2011 ist der Bundesrat ermächtigt, Vereinbarungen zwischen privaten Einrichtungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen anzuerkennen, sofern der Abschluss eines Staatsvertrags aus völkerrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.

Inhaltlich folgt die private Doppelbesteuerungsvereinbarung der schweizerischen Abkommenspraxis im Bereich der Doppelbesteuerung und gründet auf dem Musterabkommen der OECD. Sie enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch gemäss dem international geltenden Standard. Die Doppelbesteuerungsvereinbarung dient den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz in Bezug auf das Chinesische Taipei.


Kontakt

Mario Tuor, Kommunikation SIF,
+41 31 322 46 16, mario.tuor@sif.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-42884.html