Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kanada in Kraft getreten

Bern, 20.12.2011 - Das Änderungsprotokoll vom 22. Oktober 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Kanada ist am 16. Dezember 2011 in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard. Das Änderungsprotokoll trägt zur weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst dem Informationsaustausch nach international geltendem Standard haben die Schweiz und Kanada vereinbart, Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbank von der Quellensteuer zu befreien. Auch Zinsen unter nicht verbundenen Personen sind künftig quellensteuerbefreit. Ausserdem wurde der Anwendungsbereich der Quellensteuerbefreiung bei Lizenzgebühren ausgeweitet und eine Schiedsgerichtsklausel eingeführt. Schliesslich bringt das Änderungsprotokoll für in der Schweiz wohnhafte Empfänger kanadischer Sozialversicherungsleistungen eine Beseitigung der bisherigen Doppelbesteuerung solcher Leistungen.

Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung. Das Änderungsprotokoll wurde von den Parlamenten beider Länder genehmigt.


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