Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen in Kraft getreten

Bern, 21.10.2011 - Das Änderungsprotokoll vom 20. April 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Polen ist am 17. Oktober 2011 in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard. Das Änderungsprotokoll trägt zur weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Neben der Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard wurde mit Polen die Quellensteuerbefreiung für Dividenden aus massgebenden Beteiligungen sowie für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen vereinbart. Als massgebend gelten Beteiligungen von mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft, sofern sie während mindestens zwei Jahren gehalten werden. Für Zinsen und Lizenzgebühren sieht das Änderungsprotokoll ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates von 5 Prozent vor; Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften sind von der Quellensteuer befreit. Neu sind Beiträge an die Vorsorge im anderen Vertragsstaat steuerlich abziehbar. Zudem enthält das Änderungsprotokoll zum DBA eine Schiedsgerichtsklausel.

Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung; dies mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen, welche die Quellensteuersätze für Zinsen und Lizenzgebühren betreffen. Diese gelten ab dem 1. Juli 2013. Das Änderungsprotokoll wurde von den Parlamenten beider Länder genehmigt.


Kontakt

Martin Hess, Abteilung Steuern, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Tel. +41 31 322 71 58, martin.hess@estv.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-41871.html