Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Indien tritt in Kraft

Bern, 10.10.2011 - Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Indien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ist am 7. Oktober 2011 in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard. Das DBA trägt zu weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Die Bestimmungen des Abkommens finden in Indien Anwendung auf Einkommen, welches in Steuerjahren entsteht, die am oder nach dem 1. April 2012 beginnen. In der Schweiz finden sie Anwendung auf Einkommen, welches in Steuerjahren entsteht, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Beim Informationsaustausch finden die Bestimmungen Anwendung auf Informationen, welche sich auf Steuerjahre beziehen, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.


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