Die Schweiz und Kolumbien haben ihr Doppelbesteuerungsabkommen revidiert

Bern, 26.08.2011 - Die Schweiz und Kolumbien haben Verhandlungen über die Revision ihres Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) abgeschlossen und ein Revisionsprotokoll paraphiert. Nebst einer Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard enthält das revidierte Abkommen verschiedene vorteilhafte Bestimmungen für die Schweizer Wirtschaft.

Die Schweiz und Kolumbien hatten ihr erstes Doppelbesteuerungsabkommen vor ein paar Jahren ausgehandelt und im Dezember 2007 unterzeichnet. Dieses DBA tritt demnächst in Kraft und wird ab 1. Januar 2012 anwendbar sein. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung entsprach die Amtshilfeklausel dieses DBA nicht dem internationalen Standard. Dieser war Gegenstand der jüngsten Revisionsverhandlungen und das revidierte Abkommen entspricht jetzt bei der Amtshilfe dem internationalen Standard. Dieser wird aber erst später als das ursprünglich ausgehandelte Abkommen anwendbar sein.

Der Inhalt des revidierten Abkommens mit Kolumbien ist vorerst vertraulich und wird als nächstes den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das revidierte Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt National- und Ständerat zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat die Revision genehmigt, so kann das Revisionsprotokoll ratifiziert werden und in Kraft treten.


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