Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Finnland in Kraft

Bern, 20.12.2010 - Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Finnland ist in Kraft getreten. Neben einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard enthält das Protokoll eine Reduktion der notwendigen Beteiligungshöhe für die Befreiung von Quellensteuern auf Dividenden und trägt dadurch zur Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei. Alle Bestimmungen des Protokolls sind nun Teil des revidierten DBA mit Finnland.

Die Schweiz und Finnland haben einander vor dreissig Tagen auf diplomatischem Weg benachrichtigt, dass sämtliche Bedingungen und gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten des Protokolls erfüllt sind. Dadurch ist das revidierte DBA gemäss seinen Inkrafttretensbestimmungen am 19. Dezember 2010 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des DBA finden Anwendung auf Dividenden, welche ab dem 1. Januar 2011 fällig werden. Bei der Amtshilfe in Steuersachen wird das revidierte DBA auf Steuerjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Das revidierte DBA gewährt eine Quellensteuerbefreiung auf Dividenden neu bereits bei Beteiligungen von mindestens 10 Prozent. Im bisherigen DBA war die Quellensteuerbefreiung erst ab einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent vorgesehen. Das Protokoll zur Änderung des DBA mit Finnland war am 22. September 2009 in Helsinki unterzeichnet und am 18. Juni 2010 von National- und Ständerat genehmigt worden. Die Referendumsfrist ist am 7. Oktober 2010 unbenutzt abgelaufen.


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