Die Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Grossbritannien sind in Kraft

Bern, 16.12.2010 - Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Grossbritannien ist in Kraft getreten. Nebst einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard wurde mit Grossbritannien die Aufnahme einer Schiedsklausel vereinbart.

Die Schweiz und Grossbritannien haben einander auf diplomatischem Weg notifiziert, dass sämtliche Bedingungen und gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten dieses Protokolls erfüllt sind. Mit dem Erhalt der zweiten Note ist das Abkommen am 15. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Die Anwendung der neuen Bestimmungen eines DBA richtet sich jeweils nach der im Abkommen getroffenen Abmachung. In der Regel finden die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres Anwendung. Die Bestimmungen des Revisionsprotokolls mit Grossbritannien über den Informationsaustausch finden Anwendung für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Die Bestimmungen über das Schiedsverfahren finden ab dem 15. Dezember 2013 Anwendung.

Das Protokoll zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland auf dem Gebiet der Einkommenssteuern war am 7. September 2009 in London unterzeichnet und am 18. Juni 2010 von National- und Ständerat genehmigt worden. Die Referendumsfrist ist am 7. Oktober 2010 unbenutzt abgelaufen.


Kontakt

Urs Duttweiler, Abteilung für Internationales, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. 031 322 72 52



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-36831.html