Die Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Dänemark sind in Kraft

Bern, 01.12.2010 - Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Dänemark ist in Kraft getreten. Nebst einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard wurde mit Dänemark die Aufnahme einer Schiedsklausel vereinbart. Neu wird ein generelles Besteuerungsrecht des Quellenstaates von 15 Prozent für Dividenden eingeführt. Befreit bleiben jedoch Dividenden von Beteiligungen von mindestens 10 Prozent am Kapital sowie Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen der Säulen 1, 2 und 3a. Das Besteuerungsrecht auf Ruhegehälter aus privater Vorsorge liegt neu primär im Quellenstaat.

Die Schweiz und Dänemark haben einander auf diplomatischem Weg notifiziert, dass sämtliche Bedingungen und gesetzliche Verfahren für das Inkrafttreten dieses Protokolls erfüllt sind. Mit dem Erhalt der zweiten Note ist das Abkommen am 22. November 2010 in Kraft getreten und die Ausdehnung auf die Färöer-Inseln am 29. November 2010. Die Anwendung der neuen Bestimmungen eines DBA richtet sich jeweils nach der im Abkommen getroffenen Abmachung. In der Regel finden die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres Anwendung.

Die Bestimmungen des Revisionsprotokolls mit Dänemark finden Anwendung für Dividenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 fällig werden. Anwendbar sind die Bestimmungen für Ruhegehälter, die am oder nach dem 1. Januar 2011 fällig werden (ausgenommen sind Ruhegehälter, die am Tag der Unterzeichnung des Protokolls bereits liefen und an Empfänger gezahlt werden, die ihren Wohnsitz vor diesem Zeitpunkt von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat verlegt haben). Beiträge von in Dänemark ansässigen schweizerischen Staatsangehörigen an die schweizerische Vorsorge werden in Dänemark zum Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen zugelassen für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Die Bestimmungen über den Informationsaustausch finden Anwendung für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Das Protokoll mit Dänemark zur Änderung des DBA auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern war am 21. August 2009 in Bern unterzeichnet und am 18. Juni 2010 von National- und Ständerat genehmigt worden. Die Referendumsfrist ist am 7. Oktober 2010 unbenutzt abgelaufen.


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Pascal Duss, Abteilung für Internationales, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 57



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