Schweiz und Deutschland unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen und Erklärung zur Aufnahme von Steuerverhandlungen

(Letzte Änderung 13.12.2011)

Bern, 27.10.2010 - Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben heute eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Während des Treffens in Bern unterzeichneten die Minister zudem das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard. Mit ihren Unterschriften bekräftigen Merz und Schäuble den Willen der beiden Staaten, die Zusammenarbeit in Finanz- und Steuerfragen weiter zu vertiefen und die Rechtssicherheit langfristig zu stärken.

Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung vereinbarten Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble, Verhandlungen über eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und über den verbesserten Marktzugang für Banken aufzunehmen. Die Verhandlungen werden auf den Sondierungsgesprächen basieren, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten geführt hat.

Die Verhandlungen sollen Anfang 2011 aufgenommen werden. Der Bundesrat beabsichtigt das Verhandlungsmandat nach Konsultation der zuständigen Parlamentskommissionen und anderer interessierter Kreise Ende 2010 zu verabschieden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Ergebnis dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.

Die Schweiz und Deutschland sind überzeugt, dass die Verhandlungen zu einer fairen und dauerhaften Lösung im Interesse beider Staaten führen werden. Beide Seiten wollen mit einer neuen Lösung Wettbewerbsverzerrungen im Steuerbereich vermeiden. Deutsche Steuerzahler sollen nicht davon abgehalten werden, ein Konto in der Schweiz zu halten. Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll jedoch in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen.

In den Sondierungsgesprächen haben die Schweiz und Deutschland eine Lösung ins Auge gefasst, die einerseits den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiert, anderseits aber auch die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet. Damit hätte man ein System, das in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkäme.

Die Lösung, deren Details in den Verhandlungen geregelt werden sollen, umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Regularisierung der Vergangenheit: Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden.
  • Abgeltungssteuer für die Zukunft: Künftige Erträge sollen über eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Um allfällige Umgehungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer zu verhindern, wird eine erweiterte Amtshilfe vereinbart. Diese sieht vor, dass die deutschen Behörden Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Sogenannte „Fishing Expeditions" sind ausgeschlossen.
  • Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland beabsichtigen, Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute zu lösen. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst werden. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen wird die Schweiz ihre Finanzplatzstrategie kohärent und glaubhaft umsetzen, wonach der Finanzplatz Schweiz auf die Verwaltung versteuerter Gelder setzt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble unterzeichneten heute zudem ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Das Abkommen war im März 2010 paraphiert worden. Es hält die vom Bundesrat 2009 definierten Eckwerte ein. Das neue DBA enthält zudem verschiedene vorteilhafte Bestimmungen für die Schweizer und die deutsche Wirtschaft. So wird  unter anderem die massgebende Beteiligungshöhe für den Nullsatz auf Dividenden reduziert und eine Schiedsklausel eingeführt.


Kontakt

Mario Tuor, Leiter Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, +41 31 322 46 16



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-35927.html