Bundesrat setzt Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum in Kraft

Bern, 27.09.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 beschlossen, das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) auf den 1. November 2019 in Kraft zu setzen.

Das Eidgenössische Parlament hat das Umsetzungsgesetz am 21. Juni 2019 verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft am 10. Oktober 2019 ab und wurde bisher nicht benutzt. Mit dem Gesetz werden Empfehlungen umgesetzt, die das Global Forum in seinem Bericht zur Phase 2 der Schweiz abgegeben hatte.

Gemäss dem Gesetz sind Inhaberaktien nur noch zulässig, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet hat. 18 Monate nach Inkrafttreten, d.h. am 1. Mai 2021, werden unzulässige Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt. Das Gesetz sieht auch ein Verfahren zur Identifikation von Aktionären vor, die ihrer Meldepflicht gegenüber der Gesellschaft nicht nachgekommen und deren Aktien umgewandelt worden sind. Aktien von nicht gemeldeten Aktionären werden fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. am 1. November 2024, nichtig.

Weiter sieht das Gesetz eine Busse für Aktionäre oder Gesellschaften vor, die es versäumen, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden oder das Aktienbuch sowie das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen. Zudem verpflichtet das Gesetz Rechtseinheiten mit Hauptsitz im Ausland und tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz, am Ort der tatsächlichen Verwaltung ein Verzeichnis ihrer Inhaber zu führen.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird die Bundesverwaltung eine Anleitung zur Umsetzung des Gesetzes publizieren.


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