Vier weitere Steuerinformationsabkommen in Kraft

Bern, 09.09.2015 - Die Steuerinformationsabkommen mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen sind in Kraft getreten. Sie werden ab dem 1. Januar 2016 anwendbar sein.

Nach Abschluss der entsprechenden Ratifizierungsverfahren sind die Steuerinformationsabkommen (TIEA, Tax Information Exchange Agreements) wie folgt in Kraft getreten: Andorra am 27. Juli 2015, Grönland am 22. Juli 2015, San Marino am 20. Juli 2015 und Seychellen am 10. August 2015. Angewendet werden die Abkommen ab dem 1. Januar 2016.

Der Bundesrat hat am 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sondern auch in Steuerinformationsabkommen (TIEA) zu vereinbaren. DBA und TIEA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die TIEA auf den Informationsaustausch auf Anfrage.

Die Schweiz hat bisher 51 DBA und 9 TIEA unterzeichnet, die den internationalen Standard über den Informationsaustausch in Steuersachen erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft.


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