Swiss Climate Scores im Aufwind

Mit der Lancierung der Swiss Climate Scores betrat der Bundesrat im Juni 2022 Neuland. Als weltweit erstes Land stellte die Schweiz eine Reihe von Transparenzkriterien für klimagerechte Investitionen auf. Nun zeigen sich erste Erfolge – und der Bundesrat hat die Kriterien leicht angepasst.

Die Swiss Climate Scores verschaffen institutionellen und privaten Anlegerinnen und Anlegern vergleichbare und aussagekräftige Informationen, inwiefern ihre Finanzanlagen mit internationalen Klimazielen verträglich sind. Zudem soll der Finanzstandort mit dieser Klimatransparenz einen internationalen Spitzenplatz für nachhaltige Finanzdienstleistungen einnehmen. Die Verwendung der Swiss Climate Scores ist für die Branche freiwillig. Der Bundesrat empfiehlt den Schweizer Finanzmarktakteuren, die «Swiss Climate Scores», wo sinnvoll, bei Finanzanlagen und Kundenportfolien anzuwenden.

Wie erwartet waren es zu Beginn kleinere und spezialisierte Marktakteure, welche die Swiss Climate Scores auf einen Teil ihrer Produkte und Dienste anwendeten. Als erste Schweizer Bank veröffentlichte Globalance im Frühjahr 2023 die Scores für alle ihre verwalteten Anlagevermögen inklusive Anlagefonds. In einer Marktstudie des Branchenverbands Swiss Sustainable Finance vom Sommer 2023 äusserte ein Drittel der befragten Asset Manager die Absicht, in naher Zukunft die Swiss Climate Scores anzuwenden. Anfang November 2023 publizierte mit der UBS das erste grosse Finanzinstitut Swiss Climate Scores Reports für rund 60 in der Schweiz domizilierte Aktien- und Anleihen-Fonds. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird im Jahr 2024 erstmals eine umfassende Untersuchung zum Stand der freiwilligen Einführung durchführen.

Am 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat beschlossen, per Anfang 2025 ein paar Klärungen bei den Swiss Climate Scores vorzunehmen, um deren Umsetzung für die Branche zu erleichtern und die Verständlichkeit für Anlegerinnen und Anleger zu erhöhen. Neu werden optionale Fragen zum Anlageziel in Bezug auf das Klima gestellt, bei denen Finanzinstitutionen angeben und begründen können, ob ein Finanzprodukt klimaverträglich ist oder einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leistet. Zudem soll neu nicht nur die Exposition gegenüber fossilen Brennstoffen ausgewiesen werden, sondern auch gegenüber erneuerbaren Energien.

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Letzte Änderung 11.12.2023

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