Prüfen ist besser

Der Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten wird diesen Herbst erstmals angewendet. Er beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob die Partnerstaaten, mit denen erstmals Daten ausgetauscht werden sollen, die Standards des Automatischen Informationsaustausches (AIA) tatsächlich erfüllen. Auf diese Weise sollen letzte Zweifel und Restunsicherheiten über die Verlässlichkeit der AIA-Partner ausgeräumt werden. Falls die Prüfung ergeben sollte, dass ein Partnerstaat die Vorgaben des Standards nicht einhält, kann der Bundesrat den Datenaustausch aussetzen. Das Parlament wird ins Verfahren miteinbezogen, indem es zu den Prüfergebnissen konsultiert wird.

Die meisten Kriterien, die im Prüfmechanismus festgelegt sind, ergeben sich aus dem AIA-Standard selbst. So muss der Partnerstaat über alle Rechtsgrundlagen verfügen, die für die Umsetzung des AIA erforderlich sind. Weiter muss er sicherstellen, dass die erhaltenen Daten vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt werden. Die Daten dürfen ferner ausschliesslich zu steuerlichen Zwecken verwendet werden. Auf internationaler Ebene dürfen keine Meldungen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Partnerstaat die erhaltenen Daten nicht vertraulich behandelt oder nicht ausreichend schützt.

Zudem dürfen keine Ereignisse vorhanden sein, die im Widerspruch zur hiesigen öffentlichen Ordnung stehen. Dies wäre etwa der Fall, wenn Zustände festgestellt würden, die mit den entsprechenden Übereinkommen und damit dem schweizerischen Recht unvereinbar sind. Personen, über die im Rahmen des AIA-Daten ausgetauscht werden, dürfen in diesem Zusammenhang nicht Gefahr laufen, schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden.

Der Bundesrat hat den Bericht zum Prüfmechanismus am 29. Mai 2019 publiziert und den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation unterbreitet. Er wird vor dem Datenaustausch, der im September stattfinden soll, entscheiden, ob der AIA mit gewissen Partnerstaaten ausgesetzt werden soll. Dies wäre dann der Fall, wenn Partnerstaaten die Vorgaben des Standards nachweislich nicht einhielten.

Der Prüfmechanismus enthält auch eine Bestimmung zum künftigen Vorgehen: Er sieht vor, dass der Bundesrat weiterhin periodisch und risikobasiert zu überprüfen hat, ob die einzelnen Länder die Kriterien erfüllen. Die entsprechenden Berichte soll der Bundesrat wiederum den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation vorlegen, bevor er gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen veranlasst.

Letzte Änderung 12.07.2019

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