L-QIF-Fonds: eine Chance für den Schweizer Finanzplatz

Gute Nachrichten für den Schweizer Fondsmarkt. Ein neuer Fondstyp, der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF), soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken. Das Parlament muss über diesen Vorschlag des Bundesrates noch entscheiden.

Die Schweiz ist zwar einer der führenden Finanzplätze der Welt, aber im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen ist sie noch weit davon entfernt, ihr Potenzial auszuschöpfen. Bei den in der Schweiz vertriebenen und verwalteten Fonds handelt es sich oft um ausländische Fonds, insbesondere aus Luxemburg. Als Fondsdomizil hat die Schweiz Mühe, sich einen Namen zu machen. Zum Vergleich: Das Anlagevolumen von Schweizer Fonds beträgt etwas mehr als 900 Milliarden Franken, während das Volumen der luxemburgischen Fonds über 4000 Milliarden Euro beträgt – fünfmal mehr.

Aus diesem Grund ist der Bundesrat tätig geworden und hat dem Parlament am 19. August 2020 einen Entwurf zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) unterbreitet. Der Entwurf ermöglicht die Schaffung eines neuen Fondstyps, der keiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (FINMA) bedarf und ausschliesslich qualifizierten Anlegern (z.B. Pensionskassen oder Versicherungsgesellschaften) vorbehalten ist. Eine entsprechende Motion in diesem Sinne war bereits vom Parlament angenommen worden. Der Schweizerische Fonds- und Asset Management-Verband SFAMA hat den Vorschlag des Bundesrates als «Innovation und wichtigen Schritt» gewürdigt.

Der L-QIF, wie er im Entwurf vorgesehen ist, existiert bereits in verschiedenen Formen in europäischen Ländern. Sein Ziel ist es, institutionellen Anlegern eine innovative Alternative zu ausländischen Lösungen zu bieten und damit die Lücke zwischen dem Schweizer Fondsmarkt und seinen Konkurrenten zu schliessen. Der L-QIF soll das Volumen der in der Schweiz aufgelegten kollektiven Kapitalanlagen erhöhen und einen grösseren Anteil an der Wertschöpfung in unserem Land erhalten.

Zusätzlich zu den Bestimmungen des KAG gelten für L-QIF spezifische Anlagevorschriften. Diese sind jedoch sehr flexibel, um die Innovation nicht einzuschränken. Der L-QIF eignet sich besonders für neue Arten von alternativen Fonds, wie z.B. Krypto-Fonds, aber der Gesetzesentwurf stellt keine Anforderungen an mögliche Anlagen. Der Fonds selber wird nicht der Aufsicht der FINMA unterstehen, aber er muss von einem Institut verwaltet werden, das der Aufsicht der FINMA unterstellt ist.

Mit der Gesetzesvorlage können bestehende Nachteile von Schweizer Fonds im Zusammenhang mit dem Zugang zum EU-Markt und der Steuergesetzgebung nicht beseitigt werden.

Letzte Änderung 25.08.2020

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