OECD-Arbeiten zur Digitalbesteuerung schreiten voran

07.11.2019

Der Zeitplan ist ambitiös. Bis Ende 2020 sollen sich über 130 Staaten im Inklusiven Rahmenwerk der OECD auf neue Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen einigen. Auch die Schweiz ist daran beteiligt. In den nächsten Wochen finden am OECD-Sitz in Paris öffentliche Anhörungen zu den Vorschlägen statt.

Das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft geht inzwischen weit über das hinaus, was die OECD und die G20 im Jahre 2015 anstrebten. Die künftigen Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen betreffen nicht nur rein digitale Geschäftstätigkeiten, sondern ganze Wirtschaftsbereiche. Mit globalen und konsensfähigen Massnahmen soll ein Wirrwarr nationaler Regelungen verhindert werden. 

Die OECD hat am 31. Mai 2019 ein Arbeitsprogramm zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht, das sich auf zwei Säulen abstützt. Die Details werden zurzeit in den technischen Arbeitsgruppen der OECD erarbeitet. Es wurden noch keine verbindlichen Beschlüsse gefasst. 

Säule 1: Den Marktstaaten soll ein grösserer Anteil am Konzerngewinn zur Besteuerung zugewiesen werden. Neu sollen Konzerngewinne auch dort besteuert werden, wo sie ohne physische Marktpräsenz erzielt werden. 

Säule 2: Mit zu definierenden Massnahmen soll die Mindestbesteuerung von Konzernen sichergestellt werden. Über die Höhe des Mindeststeuersatzes soll erst entschieden werden, wenn die technischen Details geklärt sind. 

Öffentliche Konsultationen
In den kommenden Wochen führt die OECD in Paris zwei öffentliche Anhörungen für interessierte Stellen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik durch. Am 21./22. November 2019 geht es um die Säule 1 und um Fragen wie: Wie definiert man eine «bedeutende wirtschaftliche Präsenz»? Ab welchem Unternehmensumsatz gelten die neuen Regeln? Ab wann gilt ein Unternehmen als hochprofitabel? Gibt es Ausnahmen für Branchen? Wie sehen Streitbeilegungsmechanismen aus? Am 9. Dezember 2019 wird die Säule 2 diskutiert und somit Fragen wie: Auf welchen Gewinn wird der Steuersatz berechnet? Gilt ein Mindeststeuersatz pro Unternehmen, pro Staat oder weltweit?

Und die Schweiz?
Die Schweiz wirkt darauf hin, dass die Besteuerung grundsätzlich weiterhin am Ort der leistungsbezogenen Wertschöpfung erfolgt und der den Marktstaaten zuzuweisende Gewinnanteil in Relation zu ihrem Wertschöpfungsanteil und somit moderat ausfällt. Die Schweiz setzt sich für Steuersouveränität und einen fairen Steuerwettbewerb ein und erachtet eine verbindliche Mindestbesteuerung grundsätzlich als innovations- und wachstumshemmend. Kommt es international zu Mindestbesteuerungsempfehlungen, müssen diese moderat gestaltet sein. 

Die konkreten Auswirkungen der künftigen neuen Regeln sind noch nicht absehbar, da deren Gestaltung noch ungewiss ist. Es ist aber zu erwarten, dass kleinere, innovative und exportorientierte Volkswirtschaften mit vielen profitablen multinationalen Unternehmen – wie die Schweiz – an Gewinnsteuereinnahmen verlieren dürften. 

Anfang 2020 soll die Architektur der Vorschläge definiert werden. Im Juni 2020 sollen erste verbindliche Beschlüsse der über 130 Staaten im Inklusiven Rahmenwerk der OECD gefällt werden. Die Arbeiten sollen bis 2020 abgeschlossen werden.

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