Aktualisierte Position des SIF zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft

OECD-Arbeiten zur Digitalbesteuerung schreiten voran

15. Januar 2019

Aktualisierte Position des SIF zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft

Zeitgemässe Unternehmensbesteuerung und fairer Steuerwettbewerb

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft und die Geschäftsmodelle. Die internationalen Steuerregeln wurden bisher nicht wesentlich an diese Veränderungen angepasst. Die Digitalisierung ist auch in der Schweiz einer der stärksten Treiber für den derzeit stattfindenden Strukturwandel. Als ressourcenarmes, innovatives und weltoffenes Land ortet sie in der Digitalisierung zahlreiche Chancen, die es zu ergreifen gilt. Als erfolgreicher Standort für international tätige Unternehmen und für Forschung und Innovation weiss die Schweiz, wie wichtig möglichst günstige Rahmenbedingungen für digitale Geschäftsmodelle und Innovationen sind, auch im Steuerbereich. Die Schweiz befürwortet deshalb Steuerregeln, die sowohl Innovation und einen nachhaltigen Wettbewerb ermöglichen und fördern, als auch ihre Steuereinnahmen sichern.

Nach aktueller Planung soll die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2020 einen Bericht über langfristige Lösungsansätze veröffentlichen, welche erneut die internationalen Regeln zur Unternehmensbesteuerung anpassen. Im Hinblick auf diesen Bericht hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) die Position der Schweiz erarbeitet:

  • Für Innovation, aber technologieneutral: Weiterentwicklungen der Unternehmensbesteuerung sollen Innovation nicht behindern oder verdrängen und wettbewerbs- sowie technologieneutral sein.

  • Steuerwettbewerb als Qualitätsmerkmal: Die Schweiz setzt sich für einen fairen Steuerwettbewerb ein. Die Einführung von Mindeststeuersätzen schränkt den Wettbewerb ein und kann zu Mehrbelastungen für Unternehmen führen.

  • Besteuerung der Wertschöpfung: Gewinne sind dort zu besteuern, wo die Wertschöpfung erbracht wird. Hierdurch werden Anreize geschaffen und Standorte dafür entschädigt, dass sie gute Rahmenbedingungen bieten und es Unternehmen ermöglichen, effizient zu produzieren. Funktionen, Risiken und eingesetzte Wirtschaftsgüter sind genügend zu berücksichtigen.

  • Vermeidung von Doppel- und Überbesteuerungen: Das bestehende internationale Steuersystem verfolgt u.a. diesen Zweck und fördert somit die internationale Tätigkeit von Unternehmen. Das Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen gilt es zu erhalten und neue Lösungen darin zu integrieren.

  • Besteuerungslücken schliessen: Die Schweiz unterstützt eine umfassende Überprüfung, ob und gegebenenfalls wie die Regeln für einen steuerlichen Anknüpfungspunkt (Nexus) und der Gewinnzuteilung an die Digitalisierung anzupassen sind. Dabei sollen die zugeteilten Gewinne mit der Wertschöpfung und den zugrundeliegenden wirtschaftlichen Aktivitäten im Einklang sein.

  • Breit getragene Lösungsansätze: Die Schweiz setzt sich grundsätzlich für einen multilateralen Ansatz und eine einvernehmliche Lösung ein. Sie steht unilaterale Massnahmen skeptisch gegenüber. Voraussetzung für eine internationale Konsensfindung ist auch eine rechtzeitige und umfassende Konsultation der Wirtschaftsvertreter und die Berücksichtigung begründeter Anliegen.

  • Langfristige Lösungen: Die Schweiz plant zurzeit nicht, Interimsmassnahmen, wie die in der EU vorgeschlagene Digitalsteuer, einzuführen. Solche allein auf Umsätzen in den Marktgebieten basierenden Interimsmassnahmen können zu Doppel- und Überbesteuerung führen und einen globalen Konsens für eine definitive Lösung erschweren. 
     

 
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