Schweiz und Japan unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Japan haben am 16. Juli 2021 in Bern ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerung um.

Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen DBA um. Es enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Zudem ergänzt es die Bestimmung über das Verständigungsverfahren entsprechend dem Mindeststandard und führt das Schiedsverfahren ein.

Das Protokoll vereinheitlicht ausserdem die Steuerentlastungen im Quellenstaat für Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (Entlastung ab einer Beteiligung des Unternehmens von 10 %) sowie für Zinsen (die Entlastung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Zinsen nicht abhängig von den Einkünften, Verkäufen oder Gewinnen definiert werden).

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.

 


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 16.07.2021

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