Die OECD präzisiert den Kommentar zu Artikel 26 (Informationsaustausch) des Musterabkommens

Am 19. Februar 2024 hat der OECD-Rat eine Aktualisierung des Kommentars zu Artikel 26 (Informationsaustausch) des OECD-Musterabkommens genehmigt. Es wird unter anderem präzisiert, dass die im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe erhaltenen Informationen auch gegenüber Personen verwendet werden dürfen, welche im ursprünglichen Ersuchen nicht genannt wurden.

Im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens zum Informationsaustausch auf Anfrage des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke wurde die Frage betreffend die Verwendung von amtshilfeweise erhaltenen Informationen gegenüber Dritten vorgebracht. Der Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens war in dieser Frage bisher lückenhaft. Die für die Auslegung des internationalen Standards zuständige Arbeitsgruppe der OECD hat diese Frage diskutiert und eine entsprechende Präzisierung im Kommentar zu Artikel 26 (Informationsaustausch) des OECD-Musterabkommens vorgeschlagen, welche sodann vom OECD-Rat genehmigt wurde (Information der OECD vom 27. Februar 2024: Model Tax Convention on Income and on Capital: Condensed Version 2017 | en | OECD).

Diese Präzisierung stellt klar, dass ein Vertragsstaat die auf Grund eines Ersuchens erhaltenen Informationen in Bezug auf jede Person verwenden darf. Der empfangende Vertragsstaat ist nicht verpflichtet, den übermittelnden Vertragsstaat über eine solche Verwendung zu unterrichten oder um Genehmigung zu ersuchen. Der sachliche Anwendungsbereich für solche Informationen bleibt unverändert auf steuerliche Zwecke begrenzt.

Die Aktualisierung enthält auch Auslegungshilfen zur Vertraulichkeit, insbesondere zum Zugang der Steuerpflichtigen zu ausgetauschten Informationen und zur Verwendung dieser Informationen namentlich für statistische Zwecke.

Diese Präzisierung wird ab sofort von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) umgesetzt.

Kontakt/Rückfragen:

Allgemeine Fragen: Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, steuern@sif.admin.ch

Anwendungsfragen: Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Tel. +41 58 462 72 41, sei@estv.admin.ch

Letzte Änderung 19.03.2024

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