Schweiz und Vereinigte Arabische Emirate unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben am 5. November 2022 in Abu Dhabi ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll wurde vom Vorsteher des Eidgenössischen Aussendepartements EDA, Bundespräsident Ignazio Cassis, und vom Aussenminister der Vereinigten Arabischen Emirate, Abdullah bin Zayid Al Nahyan, unterzeichnet. Es enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Zudem ergänzt es die Bestimmung über das Verständigungsverfahren entsprechend dem Mindeststandard.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.
    

 

Letzte Änderung 05.11.2022

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