Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Tadschikistan

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Tadschikistan ist in Kraft getreten. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Nach dem Abschluss der Ratifizierungsverfahren in der Schweiz und Tadschikistan ist das Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 2. November 2023 in Kraft getreten und im Prinzip ab diesem Datum anwendbar.

Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Zudem beinhaltet das Protokoll eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 23.11.2023

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