Schweiz und Tadschikistan unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Tadschikistan haben am 4. Juli 2022 in Bad Ragaz ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll wurde vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Ueli Maurer, und vom Finanzminister Tadschikistans, Fayziddin Qahhorzoda, unterzeichnet. Es enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Schliesslich beinhaltet das Protokoll eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.

Letzte Änderung 11.07.2022

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