Inkrafttreten der Änderungsprotokolle von drei DBA

Die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz mit Zypern, Malta und Liechtenstein sind in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die ab dem Inkrafttreten gelten, sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2022 anwendbar.

Nach dem Abschluss der Ratifikationsverfahren in der Schweiz und in den jeweiligen Ländern sind folgende Protokolle in Kraft getreten:

  • Protokoll vom 20. Juli 2020 zur Änderung des Abkommens vom 25. Juli 2014 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Inkrafttreten am 3. November 2021.

  • Protokoll vom 16. Juli 2020 zur Änderung des Abkommens vom 25. Februar 2011 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen: Inkrafttreten am 3. November 2021.

  • Protokoll vom 14. Juli 2020 zur Änderung des Abkommens vom 10. Juli 2015 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Inkrafttreten am 1. Dezember 2021.

Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF,
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch

 

Letzte Änderung 07.12.2021

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