Schweiz und Serbien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Serbien haben am 19. September 2023 in Belgrad ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und Serbien-Montenegro zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es beinhaltet zudem eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.

Das DBA wurde zu einer Zeit abgeschlossen, in der Serbien und Montenegro noch einen einzigen Staat bildeten. Inzwischen hat sich die Föderation aufgelöst und Serbien und Montenegro bilden zwei getrennte Staaten. Die Bestimmungen dieses Änderungsprotokolls gelten nur für die Republik Serbien, nicht aber für Montenegro, für das weiterhin das bestehende Übereinkommen gilt.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 19.09.2023

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