Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Neuseeland

Das Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ist am 10. Dezember 2020 nach dem Abschluss der Ratifikationsverfahren in beiden Staaten in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die ab dem Inkrafttreten gelten, sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2021 anwendbar.

Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) um. Zudem wird eine Schiedsklausel ins DBA aufgenommen.            


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, 
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, 
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch

 

Letzte Änderung 15.12.2020

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