Inkrafttreten der Änderungsprotokolle von sechs DBA

Die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz mit Schweden, den Niederlanden, der Republik Korea, Norwegen, Irland und der Ukraine sind in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die ab dem Inkrafttreten gelten, sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2021 anwendbar.

Nach dem Abschluss der Ratifikationsverfahren in der Schweiz und in den jeweiligen Ländern sind folgende Protokolle in Kraft getreten:

  • Protokoll vom 19. Juni 2019 zur Änderung des Abkommens vom 7. Mai 1965 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Inkrafttreten am 6. Dezember 2020.

  • Protokoll vom 12. Juni 2019 zur Änderung des Abkommens vom 26. Februar 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen: Inkrafttreten am 30. November 2020.

  • Protokoll vom 17. Mai 2019 zur Änderung des Abkommens vom 12. Februar 1980 zwischen der Schweiz und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen: Inkrafttreten am 28. Oktober 2020.

  • Protokoll vom 20. Juni 2019 zur Änderung des Abkommens vom 7. September 1987 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Inkrafttreten am 26. Oktober 2020.

  • Protokoll vom 13. Juni 2019 zur Änderung des Abkommens vom 8. November 1966 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Inkrafttreten am 21. Oktober 2020.

  • Protokoll vom 24. Januar 2019 zur Änderung des Abkommens vom 30. Oktober 2000 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und seines Protokolls: Inkrafttreten am 16. Oktober 2020.  

Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF,
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch

 

Letzte Änderung 07.12.2020

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