Schweiz und Malta unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Malta haben am 16. Juli 2020 in Rom ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.
 


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 21.01.2021

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