Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Japan

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Japan ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die ab dem Inkrafttreten gelten, sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.

Nach dem Abschluss der Ratifizierungsverfahren in der Schweiz und Japan ist das Protokoll vom 16. Juli 2021 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen am 30. November 2022 in Kraft getreten.

Das Protokoll setzt Mindeststandards für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Projekt BEPS um. Daneben sieht es eine Reihe von Neuerungen vor, darunter eine Schiedsklausel sowie neue Regeln für die Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen oder Dividenden im Fall qualifizierter Beteiligungen.


Kontakt :

Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch

 

Letzte Änderung 30.11.2022

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