Inkrafttreten der Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien und Saudi-Arabien

Die Abkommen zwischen der Schweiz und Brasilien sowie zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind in Kraft getreten. Die Bestimmungen der beiden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind ab dem 1. Januar 2022 anwendbar.

Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ist am 16. März 2021 in Kraft getreten.

Das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 1. April 2021 in Kraft getreten.

Die neuen DBA fördern die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den beiden Vertragsstaaten. Sie tragen ausserdem den Ergebnissen des Projekts «Base Erosion and Profit Shifting» der G20 und der OECD Rechnung, das die Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bezweckt. Die DBA enthalten eine entsprechende Missbrauchsklausel.

Die DBA beinhalten schliesslich eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 12.04.2021

Zum Seitenanfang

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/dba-brasilien-saudiarabien.html