Inkrafttreten des Doppelbesteuerungsabkommens mit Bahrain

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Bahrain zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist in Kraft getreten. Die Bestimmungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) sind ab dem 1. Januar 2022 anwendbar.

Das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Bahrain zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung ist am 27. Juli 2021 in Kraft getreten.

Das neue DBA fördert die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Bahrain. Es trägt ausserdem den Ergebnissen des Projekts «Base Erosion and Profit Shifting» der G20 und der OECD Rechnung, das die Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bezweckt. Das DBA enthält eine entsprechende Missbrauchsklausel.

Das DBA beinhaltet schliesslich eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 05.11.2021

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