Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Äthiopien ist in Kraft getreten

Das von der Schweiz und Äthiopien unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuern ist am 10. August 2023 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 in der Schweiz und ab dem 8. Juli 2024 in Äthiopien anwendbar.

Nach dem Abschluss der Ratifizierungsverfahren in der Schweiz und Äthiopien ist das Abkommen zwischen der Schweiz und Äthiopien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuern, unterzeichnet am 29. Juli 2021, am 10. August 2023 in Kraft getreten. Mit diesem Abkommen wird erstmals das schweizerische Abkommensnetz in Ostafrika ausgebaut.

Das Abkommen schafft Rechtssicherheit und enthält Lösungen, die der Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten förderlich sind. Ausserdem berücksichtigt das Abkommen die Ergebnisse der Arbeiten der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS).


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 21.09.2023

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