Zweiter nationaler Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute den zweiten Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz publiziert. Der Bericht zeigt auf, wie sich diese Risiken seit der Veröffentlichung des ersten derartigen Berichts im Jahr 2015 entwickelt haben. Des Weiteren vermittelt er einen Überblick über die Rechtsvorschriften, die in diesem Zeitraum zur Verbesserung des schweizerischen Instrumentariums zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umgesetzt wurden. Seit 2017 hat das EFD in diesem Bereich zudem mehrere sektorielle Berichte der KGGT veröffentlicht.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich das erhebliche Geldwäschereirisiko, dem die Schweiz ausgesetzt ist, seit 2015 nicht grundlegend verändert hat. Aufgrund der starken internationalen Verflechtung ihres Finanzplatzes besteht die Hauptgefährdung für die Schweiz darin, zum Waschen von Geldern missbraucht zu werden, die von im Ausland begangenen Vortaten herrühren. Diesbezüglich haben die grossen internationalen Geldwäschereifälle der letzten Jahre die Risikobemessung der Schweiz teilweise verändert. Sie bestätigen aber die Schlussfolgerungen des Berichts 2015, indem sie das Ausmass der Gefährdung durch ausländische Korruption aufzeigen, aber auch die Komplexität der vermuteten Geldwäschereifälle, die hohen Geldbeträge sowie die Verwundbarkeit der in internationale Finanzgeschäfte involvierten Finanzintermediäre.

Trotz der Kontinuität, die sich aus dem Vergleich der in den letzten Jahren festgestellten Risiken und der Lagebeurteilung des Jahres 2015 abzeichnet, sind namentlich drei Bereiche beleuchtet, in denen sich das Risiko seit 2015 verändert hat: die Onlinespielbanken, die in der Schweiz erst seit 2019 zugelassen sind, die Terrorismusfinanzierung und die Krypto-Assets, deren schnelle Entwicklung und steigende Beliebtheit neue Risiken hervorgebracht haben.

Das regulatorische und rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist seit 2015 mit dem Ziel verbessert worden, die festgestellten Mängel und Schwachstellen zu beseitigen. Die Schweizer Behörden legen weiterhin den grössten Wert auf ein wirksames Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und überprüfen dieses Dispositiv laufend auf mögliche Verbesserungen.


Kontakt :

Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch

 

Letzte Änderung 29.10.2021

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