EFD, FINMA und SNB erneuern tripartite Vereinbarung über Zusammenarbeit

Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der drei Behörden, die sich mit Finanzmarktfragen beschäftigen, soll gefördert werden. Zu diesem Zweck haben das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) am 2. Dezember 2019 ein neues tripartites Memorandum of Understanding unterzeichnet. Die Vereinbarung ersetzt ein entsprechendes Dokument aus dem Jahre 2011.

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der drei Behörden. Diese umfasst den Informations- und Meinungsaustausch sowie die Zusammenarbeit in Fragen der Finanzstabilität und der Finanzmarktregulierung. Gleichzeitig legt die Vereinbarung fest, wie die drei Behörden im Hinblick auf die Prävention und die Bewältigung von Krisen, welche die Stabilität des Finanzsystems bedrohen könnten, zusammenarbeiten sollen.

Die gesetzlich festgelegten Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der drei Behörden bleiben unverändert.


Kontakt :

Rechtsdienst, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Tel. +41 58 465 34 81, rechtsdienst@sif.admin.ch

 
 
 

Letzte Änderung 02.12.2019

Zum Seitenanfang

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/archiv/tripartite-vereinbarung.html