FIDLEV und FINIV auf der Zielgeraden

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird dem Bundesrat beantragen, das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) – zusammen mit den bundesrätlichen Ausführungsverordnungen – per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Dabei sind Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren vorgesehen.

Der Bundesrat wird den definitiven Entscheid über die Verordnungstexte und die Inkraftsetzung voraussichtlich Anfang November 2019 fällen. Um der Branche grössere Planungssicherheit zu gewähren, kommuniziert das EFD bereits heute, in welchen wesentlichen Punkten die Verordnungen nach der Vernehmlassung angepasst werden sollen (siehe Anhang). Die Inkraftsetzung per 1. Januar 2020 sowie auch die Übergangsfristen von zwei Jahren entsprechen einem im letzten Monat erhobenen Anliegen einer klaren Mehrheit der Finanzbranche.

Am 15. Juni 2018 hat das Parlament das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und die Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) enthalten die entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Bundesrates. Sie waren vom 24. Oktober 2018 bis 6. Februar 2019 Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens.


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Rechtsdienst, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Tel. +41 58 465 34 81, rechtsdienst@sif.admin.ch

 
 
 

Letzte Änderung 09.09.2019

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