Evaluation des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)

07.11.2019

Pflichtenheft für verwaltungsexternen Untersuchungsauftrag

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Finanzmarktgesetzgebung (FinfraG, FIDLEG und FINIG) Bericht über deren Auswirkungen zu erstatten.

Das EFD nimmt die Überprüfung des FinfraG bereits heute an die Hand und untersucht insbesondere dessen Auswirkungen. Dies vor dem Hintergrund, dass sich internationale (z.B. in der Europäischen Union) und technologische Entwicklungen (z.B. im Bereich Fintech) abzeichnen, die Anlass zu einer Revision des FinfraG geben könnten. Im Kontext dieser Überprüfung des FinfraG sollen ausgewählte Aspekte im Rahmen einer verwaltungsexternen Studie untersucht werden. Das angehängte Pflichtenheft beschreibt den verwaltungsexternen Auftrag.

 

Letzte Änderung 07.11.2019

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