Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Sambia tritt in Kraft

Das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) zwischen der Schweiz und Sambia ist am 7. Juni 2019 in Kraft getreten. Es ersetzt das aktuell zwischen den beiden Staaten geltende DBA. Seine Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2020 anwendbar sein.

Die Schweiz und Sambia haben das neue DBA am 29. August 2017 in Lusaka unterzeichnet. Das DBA ist nach Abschluss der Genehmigungsverfahren in den beiden Vertragsstaaten in Kraft getreten. Es ersetzt das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland vom 30. November 1954, welches derzeit die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Sambia regelt.

Das neue DBA fördert die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten. Es enthält insbesondere Bestimmungen zum Schiedsverfahren, welche die Vermeidung der Doppelbesteuerung gewährleisten. Das DBA trägt ausserdem den Ergebnissen des BEPS-Projekts der G20 und der OECD «Base Erosion and Profit Shifting» Rechnung, das die Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bezweckt. Das DBA enthält eine entsprechende Missbrauchsklausel.

Das DBA beinhaltet schliesslich eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 30.07.2019

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