Schweiz und Kuwait unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

07.11.2019

Die Schweiz und Kuwait haben am 6. November 2019 in Bern ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll bringt Verbesserungen für grenzüberschreitende Investitionen, verbessert den Streitbeilegungsmechanismus und setzt wesentliche Teile des Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll enthält neue Regeln für die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinnen. Weiter ergänzt das Änderungsprotokoll das DBA mit einer Schiedsklausel. Schliesslich werden auch eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird, sowie eine Bestimmung betreffend Informationsaustausch auf Ersuchen aufgenommen.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/archiv/dba_kuwait.html