Die Schweiz und Bahrain unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen

25.11.2019

Die Schweiz und Bahrain haben am 23. November 2019 in Manama ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.

Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass Dividenden zu höchstens 15 Prozent im Quellenstaat besteuert werden können. Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen können im Quellenstaat zu maximal 5 Prozent besteuert werden. Zinsen und Lizenzgebühren sind ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat der empfangenden Person steuerbar.

Das Abkommen enthält ferner eine Amtshilfebestimmung gemäss dem internationalen Standard betreffend Informationsaustausch auf Ersuchen und eine Missbrauchsbestimmung gemäss den Empfehlungen des BEPS-Projekts der G20/OECD. Die Missbrauchsbestimmung stellt auf den Hauptzweck einer Gestaltung ab und soll dadurch verhindern, dass das Abkommen missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann.

Die Kantone und die betroffenen Wirtschaftsverbände haben den Abschluss des DBA mit Bahrain begrüsst. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es vom schweizerischen Parlament genehmigt werden und das nötige Genehmigungsverfahren in Bahrain durchlaufen. 

 

Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/archiv/dba_bahrain.html