Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich sind in Kraft

25.10.2019 

Das Änderungsprotokoll vom 30. November 2017 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Vereinigten Königreich ist am 19. Juli 2019 in Kraft getreten. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. 

 

Das Protokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es konnte in Kraft treten, nachdem es von den Parlamenten beider Länder genehmigt worden war. 


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/archiv/dba-uk.html