Schweiz und Liechtenstein unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Liechtenstein haben am 14. Juli 2020 in Bern ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Zudem ergänzt es die Bestimmung über das Verständigungsverfahren entsprechend dem Mindeststandard.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.
 


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 14.07.2020

Zum Seitenanfang

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/archiv/dba-liechtenstein.html