Anleitung zum Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum

31.10.2019 

Am 1. November 2019 tritt das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) in Kraft. In seiner Medienmitteilung vom 27. September 2019 stellte der Bundesrat eine Anleitung zur Umsetzung des Gesetzes in Aussicht. Diese liegt nun vor.

 
 

Von den Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, sind rund 57'000 Unternehmen betroffen. Die Anleitung, die nach Bedarf aktualisiert werden wird, hilft den Betroffenen, das Gesetz umzusetzen.

In den Grundzügen legt das Gesetz folgendes fest:

  • Inhaberaktien sind ab 1. November 2019 nur noch zulässig, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet hat.
  • Am 1. Mai 2021 werden unzulässige Inhaberaktien von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt.

  • Aktionäre, die ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen und deren Aktien umgewandelt worden sind, können innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gerichtlich ihre Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft beantragen. Aktien von nicht gemeldeten Aktionären werden am 1. November 2024 nichtig.
  • Aktionäre und Gesellschafter, welche die wirtschaftlich berechtigten Personen nicht melden, und Verwaltungsräte und Geschäftsführer, die das Aktienbuch, das Anteilbuch oder das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen nicht führen, werden gebüsst.
  • Rechtseinheiten mit Hauptsitz im Ausland und tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz sind verpflichtet, am Ort der tatsächlichen Verwaltung ein Verzeichnis ihrer Inhaber zu führen.

Kontakt :

Brigitte Hofstetter, Sektion Informationsaustausch und Individualbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, +41 58 464 09 51 brigitte.hofstetter@sif.admin.ch

 
 

Letzte Änderung 31.10.2019

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