Die Schweiz setzt den AIA mit Bulgarien aus

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2019 beschlossen, aufgrund eines Datensicherheitsproblems mit Bulgarien den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten mit diesem Staat unverzüglich auszusetzen. Die Systeme und die Datenbanken der Schweizer Steuerverwaltungen und Finanzinstitute sind von diesem Vorfall nicht betroffen.

Ein erster gegenseitiger automatischer Austausch zwischen der Schweiz und Bulgarien hat 2018 im Rahmen des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) stattgefunden. Nach einem Datensicherheitsvorfall bei der staatlichen Steuerbehörde Bulgariens im Juli 2019 bestätigte diese den Schweizer Behörden, dass von diesem Problem Personen mit Steuersitz in der Schweiz und Finanzkonten in Bulgarien sowie umgekehrt Personen mit Steuersitz in Bulgarien und Finanzkonten in der Schweiz betroffen waren.

Gemäss dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) musste die Aussetzung des Informationsaustausches mit Bulgarien vom Bundesrat formell genehmigt werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wird den bulgarischen Behörden Ende September 2019 also keine Daten über die Finanzkonten 2018, die ihr von den Schweizer Finanzinstituten geliefert wurden, übermitteln.

Bulgarien wird von seinen AIA-Partnern erst wieder Daten erhalten können, wenn das Problem mit der Datensicherheit gelöst ist und die ergriffenen Korrekturmassnahmen vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) bestätigt wurden.


Kontakt :

Sektion Informationsaustausch und Individualbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SFI, 
Tel. + 41 58 462 42 13, iaib@sif.admin.ch 

 

Letzte Änderung 20.09.2019

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